Alltagshilfe für Pflegebedürftige

Die meisten Menschen möchten bei gesundheitlicher Einschränkung oder Pflegebedürftigkeit ihr Zuhause nicht verlassen. Zum Glück ist das in vielen Fällen auch nicht notwendig. Mobile Pflegedienste können notwendige medizinische Leistungen erbringen. Angehörige, Freunde oder Nachbarn können darüber hinaus häufig die Dinge des Alltags erledigen, die selbst nicht mehr leicht von der Hand gehen. Viele Menschen wissen nicht, dass ein Pflegebedürftiger ohne eigene Kosten auch professionelle Alltagshilfe in Anspruch nehmen kann, wenn es diese Helfer nicht gibt oder sie zeitlich eingeschränkt sind. 

Entlastungsleistung

Alle Menschen mit einem Pflegegrad haben in Deutschland Anspruch auf eine Entlastungsleistung in Höhe von derzeit 125€ pro Monat. Dieser Betrag und ggf. weitere Leistungen der Pflegeversicherung können für die Betreuung des Pflegebedürftigen, die Entlastung pflegender Angehöriger, Hilfe bei der Haushaltsführung oder individuelle Hilfe eingesetzt werden.

Home & People kann im Rahmen des Entlastungsbetrags 3,5 Stunden im Monat Alltagshilfe für Sie leisten, die Kosten für eine Stunde betragen also 36€. Über den monatlichen Entlastungsbeitrag hinaus gibt es jedoch weitere Möglichkeiten, die Pflegeversicherung für Alltagshilfe in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel:

- Entlastungsleistungen des vorhergehenden Jahres (bis zum 30.06. eines Jahres), wenn sie noch nicht in Anspruch genommen wurden
- Verhinderungspflege
- Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen
- Umwandlung der Kurzzeitpflegeleistungen

Es gibt also viele Möglichkeiten der für Sie kostenfreien Entlastung von Alltagstätigkeiten.


Die Art der möglichen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Wir können Sie daher im vorgegebenen Rahmen bei den nachfolgenden Tätigkeiten gerne unterstützen:

  • Organisation Ihres Haushalts und Koordination Ihrer Termine und Dienstleister
  • Transport mit Begleitung zum Arzt, ins Krankenhaus, zum Friedhof, zu Verwandten oder Freunden - wo auch immer Sie hin möchten
  • Reinigung und Bügeln Ihre Wäsche und Kleidung
  • Einkauf von Lebensmitteln
  • Versorgung Ihrer Haustiere
  • Sichten Ihrer Post und Ablage
  • Umgang mit Technik wie TV, WLAN, PC, Tablet oder Smartphone
  • Ausfüllen von Formularen, Erklärungen oder Anträgen und Bearbeitung dazugehöriger Korrespondenz
  • Vorlesen von Zeitungen, Zeitschriften oder Büchern
  • Spaziergänge
  • Spiele
  • Weitere Aktivitäten nach Bedarf


Wir sind berechtigt, alle Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen, so dass Sie sich nicht um die Bezahlung kümmern müssen.